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Kosten/Kostenübernahme
Der Bemessungssatz sowie Art und Umfang der Kostenübernahme hängen von Ihrer Krankenversicherung ab.

Privat Versicherte:
Die Honorierung orientiert sich wie üblich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese ist analog zu der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die Honorare für psychotherapeutische Leistungen sind in beiden Gebührenordnungen identisch.

Wenn nicht anders vereinbart wird der 2,3-fache Satz bemessen.

Bei Privat Versicherten ist die Kostenübernahme meist problemlos möglich, oftmals sind jedoch die Behandlungsstunden pro Kalenderjahr begrenzt.

Ich empfehle Ihnen bei Ihrer Versicherung die vertraglichen Konditionen zur Durchführung einer Psychotherapie zu erfragen oder in Ihrem Vertrag diesbezüglich nachzuschauen.

Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, zahlen die meisten Versicherungen ein bestimmtes Kontingent an Stunden (20—30 Stunden pro Kalenderjahr), ohne weitere Formalitäten.

Einige Versicherungen wünschen einen kurzen formlosen Bericht oder auch einen ausführlichen Antrag, der von der Psychotherapeutin nach den ersten Stunden erstellt werden kann.

Da es manchmal zu Missverständnissen kommt, bitte ich folgendes zu beachten:
Dieser ausführliche Bericht ist ein individueller, ca. 3—4 Seiten umfassender Therapieplan (siehe hierzu auch Ablauf einer Psychotherapie). Da er auf den Betreffenden »zugeschnitten« ist, kann er erst erstellt werden kann, wenn die entsprechenden Informationen erhoben worden sind.

Vor Erstellung eines Therapieplans ist es — nach der ersten persönlichen Kontaktaufnahme im Erstgespräch — selbstverständlich möglich Informationen zum Störungsbild und der vermutlichen Behandlungsdauer, sowie allgemeine Informationen (z.B. Höhe der Kosten) anzugeben.

Privat Versicherte mit Beihilfe
Patienten mit Beihilfe können telefonisch bei der Beihilfe Hünfeld (für Hessen) die notwendigen Formulare zum Antrag auf Psychotherapie anfordern oder Sie rufen sie sich einfach im Internet ab. Diese können Sie gern zum Erstgespräch mitbringen, da die erforderlichen Angaben und Berichte von mir als Psychotherapeutin beigelegt und der Antrag auch von mir verschickt werden muss.

Vertraglicher Ausschluss von Psychotherapie
Bei einigen wenigen Versicherungen bzw. wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, kann die Kostenübernahme einer Psychotherapie auch komplett ausgeschlossen sein.

Bei einer Vereinbarung, nach der die Psychotherapie nur bei ärztlichen Psychotherapeuten erstattet wird ist, besteht die Leistungsbegrenzung darin, dass eine Auswahl der approbierten — zur Durchführung befähigten und ermächtigten — Behandler vorgenommen wird.

Für den Behandlungssuchenden wichtig zu wissen: Es besteht fachlich und gesetzlich kein Unterschied zwischen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten und die Behandlung wäre mindestens genauso wirksam.

Bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung werden Sie in diesem Fall jedoch leider keine Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten erstattet bekommen.

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, bekommen Sie einen Teil der Kosten meist von dieser Stelle erstattet, es entfällt jedoch die Kostenerstattung, die Sie normalerweise von Ihrer Kasse erhalten.

Diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn Sie einen Vertrag haben, in dem jede Psychotherapie oder Psychotherapie bei Psychologischen Psychotherapeuten, nicht vereinbart bzw. ausgeschlossen wurde.

Daher sollten Sie sich vorab über die für Sie geltenden Bedingungen informieren.

Gesetzlich Versicherte:
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse steht Ihnen eine störungsspezifische Psychotherapie als Regelleistung zu.

Die Kosten werden, wie bei einem Arztbesuch, in vollem Umfang von der Krankenkasse übernommen.

Für Gesetzlich Versicherte ist der Ablauf daher sehr einfach:

Probatorische Stunde (Probesitzungen):

Die ersten fünf Sitzungen, die dazu dienen, dass Sie sich ein Bild von mir und meiner Arbeitsweise machen und ich wichtige Informationen für den Therapieplan erhalte, werden über Ihre Versichertenkarte abgerechnet.

Bitte beachten Sie, dass ich keine Überweisungen zu anderen Fachärzten ausstellen kann.

Therapie:
Nach den Probesitzungen wird ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Kasse gestellt. Die hierzu notwendigen Formulare liegen mir vor.

Eine Kurzzeittherapie umfasst 2x 12 Sitzungen, eine Langzeittherapie 45–60 Stunden. Nach Ablauf der beantragten 60 Stunden ist eine Verlängerung mittels Gutachten um weitere 20 Stunden bis zu max. 80 Stunden möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Ablauf einer Psychotherapie

Das Procedere ist reine Formsache. Bei einer behandlungsbedürftigen Erkrankung dürfen Sie von einer Kostenübernahme ausgehen.

Selbstzahler:
Bei Selbstzahlung sind neben der Anmeldung in der Praxis keine Formalitäten notwendig.

Insofern Sie keine Kostenübernahme wünschen, wird Ihre Psychotherapie auch bei keinem Kostenträger dokumentiert, Sie bleiben absolut anonym.

Die Honorierung orientiert sich wie üblich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beratung und Coaching:
Eine psychologische Beratung (Einzel-, Paar- oder Familienberatung) wird nicht von den Kassen übernommen. Das Honorar für ein Gespräch (50 min) beträgt 150 €.